Neue Übergangsregelung für Sachspenden (Corona-Bezug)
Mit seinen beiden BMF-Schreiben vom 18.03.2021 hat das Bundesministerium die „Sachspenden„ neu geregelt. • Demnach unterliegen Sachspenden der Umsatzbesteuerung im Zeitpunkt Ihrer Gewährung mit dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende. Insofern wird Abschnitt 10.6 nach Absatz 1 UStR um Absatz 1a ergänzt. >> zum Dokument • Für Spenden von…