Unternehmen

Die Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung sowie die Unternehmensberatung sind
umfangreiche Fachgebiete, die ineinander greifen, sich bedingen und auch beeinflussen.

 

Für eine erfolgreiche und effektive Zusammenarbeit setzen wir auf gegenseitiges Verständnis, Offenheit, Vertrauen und ein aktives Miteinander. Wir beraten, betreuen, begleiten und vertreten Ihre Interessen sehr gern und mit aller gebotenen Stärke.  Hierfür analysieren wir tiefgründig Ihre unternehmerischen bzw. persönlichen Voraussetzungen und Zukunftspläne. Denn das Beste für Sie zu erreichen bedeutet, Ihr Können und Ihre Potenziale zu kennen. Unser Anspruch ist Ihre optimale Betreuung, für die wir uns hiermit empfehlen.

Advancon Newsblog

¶ Neue Übergangsregelung für Sachspenden (Corona-Bezug)

Mit seinen beiden BMF-Schreiben vom 18.03.2021 hat das Bundesministerium die „Sachspenden„ neu geregelt. Infos und Dokumente in unserem Beitrag.


¶ Neue Afa-Regelung Computertechnik

Aufgrund der sich immer weiter verändernden Technikausstattung und deren Nutzung, wurden die Abschreibungsregeln für Unternehmen geändert.

Zitat: Für die nach § 7 Absatz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer kann für die in Rz. 2 ff. aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ sowie die in Rz. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Wir beraten Sie.


¶ Stellenausschreibung

Das Team der Advancon GmbH, suchen Verstärkung die uns im Büro-Alltag unterstützt und entlastet. Wenn du dich zusätzlich noch für Steuern und Buchhaltung interessierst, helfen wir dir gern bei der Einarbeitung in neue Bereiche, geben unser Wissen gern weiter und helfen dir dich persönlich zu verwirklichen.  ...Mehr lesen


¶ BFH schafft Klarheit Verkauf privater Dinge

Werden privat angeschaffte Sache auch über einen längeren Zeitraum z.B. über einen Online-Anbieter (Ebay etc.) immer wieder veräußert hat dies keine steuerliche Wirkung. ... Mehr lesen


¶ Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember. 2019 | 18. Dezember 2020

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unter­nehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanz­stich­tag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Betei­ligten angemessen berücksichtigt werden. ...Zum Beitrag des BfJ


¶ Fistverlängerung Jahressteuererklärung | 18. Dezember 2020

Die Bundestagsfraktionen der SPD und CDU/CSU haben gestern mit dem Bundesminister der Finanzen eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 vereinbart. ...Weiterlesen


¶ Aktuelle Steuer-Informationen | 18. Dezember 2020

Die aktuellsten Regelungen in Kurzform.

Erfahren Sie mehr über die aktuellsten Regelungen und Fristen für Unternehmer. ... Weiterlesen


¶ Covid19 Update 17. Dezember 2020

Beratung & Bereitschaft während des aktuellen Lockdown & Weihnachten

Sehr geehrte Mandanten, wir haben schon weit vor dem Lockdown Vorbereitungen getroffen um Sie auch in dieser Situation vollumfänglich betreuen. Aber natürlich ergeben sich durch die aktuelle Situation Änderungen in den Arbeitsabläufen. Diese aktuellen Änderungen finden Sie direkt unter dem Text. Bitte bleiben Sie gesund und verbringen Sie einen schöne Weihnachtszeit mit Ihren Liebsten. ... Weiterlesen


¶ Fachnachrichten

Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung – § 14, 14a UStG

In seiner Entscheidung vom 12.10.2016 hat der 11. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) nun Erleichterung für die Korrektur von unrichtig ausgewiesener Umsatzsteuer geschaffen.  Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umstand schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er nach § 14c Abs. 1 UStG den Mehrbetrag. ... Weiterlesen

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